Allgemeine Geschäftsbedingungen - Privatkunden (B2C)
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich für Mental-, Kommuniktions-, Achtsamkeits- und Resilienztraining sowie für Hundeberatung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“) liegen sämtlichen Verträgen zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin (Alexandra Puchinger – mental open 4 success) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmerin verwendet, zugrunde.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.3 Die Auftragnehmerin schließt Verträge nur unter Anwendung dieser AGB ab. AGB des/der Auftraggebers:in werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkennt. Ein bloß mangelnder Widerspruch der Auftragnehmerin zu den AGB des/der Auftraggebers:in bedeutet keine Anerkennung derselben.
1.4. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB als Vertragsbestandteil, welche auf der Website der Auftragnehmerin unter mentalopen4success.com zu finden ist. Die Auftragnehmerin wird den/die Auftraggeber:in von einer Änderung dieser AGB schriftlich informieren.
1.5. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Trainings, Schulungen, Workshops und Veranstaltungen, die von der Auftragnehmerin, durchgeführt werden.
1.6. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des/der Teilnehmer:in zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB als anerkannt.
- Umfang des Trainingsauftrages
2.1 Der Umfang eines konkreten Trainingsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
- Anmeldung
3.1. Jede Anmeldung (schriftlich oder telefonisch) ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars.
3.2. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vormundes beibringen.
- Rücktritt und Stornogebühren
4.1. Eine kostenlose Stornierung des Einzeltrainings ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Danach ist der volle vereinbarte Betrag fällig. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
4.2. Für Buchungen von Seminaren und Workshops gilt folgendes: Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Nominierung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet, steht dem/der Teilnehmer:in als Konsument:in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der/die Teilnehmer:in kann daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. Brief, E-Mail) von der Vertragserklärung zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (entscheidend ist das Datum des Postaufgabescheines). Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an:
Mental open 4 success
Alexandra Puchinger
Josef Holzinger Str. 1/19A
2602 Blumau-Neurißhof
oder per Mail:
Wenn der/die Teilnehmer:in diesen Vertrag widerruft, erhält der/die Teilnehmer:in unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Rücktritts, den bezahlten Betrag zur Gänze retour, sofern von Seiten des/der Teilnehmers:in nicht schon Teile des Vertrages in Anspruch genommen wurden. Diese werden anteilsmäßig vom Gesamtbetrag in Abzug gebracht.
4.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn für den betreffenden Kurs die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der/die Trainer:in krank bzw. nicht zur Verfügung steht, oder Sonstiges. Ersatztermine werden gegebenenfalls zur Verfügung gestellt. Sollte es zu keinem Ersatztermin kommen, so wird der bezahlte Betrag zur Gänze an den/die Teilnehmer:in zurückerstattet.
- Honorar
5.1. Die aktuellen Preise erhalten Sie auf Anfrage (per Mail oder Telefon: office@mentalopen4success.com; +43 664/96 58 001)
5.2. Das Einzeltraining (sowohl im Mental-, Kommunikations-, Achtsamkeits- und Resilienztraining als auch in der Hundeverhaltensberatung) wird nach Einheiten abgerechnet. Eine Einheit = 50 Minuten. Die Verrechnung erfolgt im Anschluss des Trainings, als Vorauszahlung oder nach sonstiger Vereinbarung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort zu überweisen.
5.3. Teilnahmegebühren für Workshops und Seminare sind im Voraus, mindestens 7 Tage, zu entrichten. Sollte zu Beginn des Workshops/Seminares keine Zahlung erfolgt sein, so ist eine Teilnahme nicht möglich.
5.4. Zahlungen werden ausschließlich per Überweisung angenommen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
5.5. Anfahrtskosten innerhalb von 10km ab Standort Blumau-Neurisshof sind kostenlos. Danach wird das amtliche Kilometergeld verrechnet. Bei einer Anfahrtszeit >= 45 Minuten wird eine Fahrtpauschale verrechnet.
- Verpflichtungen des/der Auftraggebers:in
6.1. Der/die Auftraggeber:in versichert, vor Beginn des Trainings in einem körperlich und geistig gesundem Zustand zu sein. Im Falle der Hundeberatung gilt gleiche Versicherung auch für den Hund. Die Auftragnehmerin weist im Datenblatt gesondert darauf hin, dass im Falle einer physischen und/oder psychischen Beeinträchtigung des/der Auftraggebers:in unverzüglich ein Mediziner aufgesucht werden muss und das Training wird unterbrochen. Gleiches gilt für den Gesundheitszustand des Hundes. Sollten zu diesem Zeitpunkt der Auftragnehmerin entstanden sein, so fallen diese zur Gänze dem/der Auftraggeber:in zur Last.
6.2. Zusatz Hundeverhaltensberatung: der/die Auftraggeber:in versichert vor Beginn der Beratung, dass der Hund:
- Behördlich angemeldet ist.
- Mit einem Chip gekennzeichnet ist.
- Ausreichend geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten ist (vor allem, wenn der Hund im Training mit anderen Hunden zusammenkommt).
- Haftpflichtversichert ist.
6.3. Den Anordnungen der Auftragnehmerin zur sicheren Verwahrung des Hundes ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, das Training zu beenden. Die Kosten gehen zu Lasten des/der Auftraggeber:in
- Schutz des geistigen Eigentums
7.1. Sämtliche Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
7.2. Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
- 8. Gewährleistung
8.1. Die Auftragnehmerin führt die ihr übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik durch. Davon abgesehen anerkennt der/die Auftraggeber:in, dass mangels geschuldetem Erfolg die Auftragnehmerin keine Gewähr für irgendeinen bestimmten Erfolg oder eine bestimmte Qualität ihrer Dienstleistung leistet.
8.2. In keinem Fall leistet die Auftragnehmerin Gewähr für Mängel, die im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den/die Auftraggeber:in stehen.
- Haftung / Schadenersatz
9.1. Die Auftragnehmerin haftet dem/der Auftraggeber:in gegenüber ausschließlich für direkte Sachschäden, sofern diese zumindest krass grob fahrlässig von der Auftragnehmerin verschuldet wurden. Die Haftung der Auftragnehmerin für indirekte Schäden, Mangel- und Mangelfolgeschäden, bloße Vermögensschäden einschließlich des entgangenen Gewinns, sowie für Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Vertragspreis (Summe des verrechneten Honorars) begrenzt. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Subunternehmer zurückgehen. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht für Personenschäden.
9.2. Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
9.3. Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
9.4. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem/der Auftraggeber:in oder seinem/ihrem Hund oder Begleitpersonen während des Hundetrainings entstehen. Eine Haftungsverpflichtung der Auftragnehmerin besteht nur bei krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9.5. Der/die Hundebesitzer:in haftet in vollem Umfang für jegliche Schäden, die sein/ihr Hund verursacht.
9.6. Der/die Auftraggeber:in handelt stets in eigener Verantwortung.
- Geheimhaltung / Datenschutz
10.1.Die Auftragnehmerin und der/die Auftraggeber:in verpflichten sich, alle Informationen über den jeweils anderen, die im Zuge der Abwicklung des Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die sich bereits vor Vertragsabschluss im Besitz einer Vertragspartei befinden oder die der Allgemeinheit ohne rechtswidriges Zutun oder Unterlassen zugänglich geworden sind oder die eine Vertragspartei aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten mitzuteilen verpflichtet ist.
10.2. Die Auftragnehmerin ist von der Geheimhaltungspflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, derer sie sich zur Erfüllung des Vertrages bedient, entbunden. Sie hat die Geheimhaltungspflicht jedoch auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht wie für einen eigenen Verstoß.
10.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass sie gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an die Auftragnehmerin berechtigt ist.
10.4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge der/des Auftraggebers:in zu verarbeiten. Erhält die Auftragnehmerin einen behördlichen oder gerichtlichen Auftrag, Daten der/des Auftraggebers:in herauszugeben, so hat sie – sofern gesetzlich zulässig – den/die Auftraggeber:in unverzüglich darüber zu informieren und die ersuchende Stelle an diesen zu verweisen.
10.5. Die Auftragnehmerin erklärt rechtsverbindlich, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat.
10.6. Personen- und Unternehmensdaten der/des Auftraggebers:in werden durch die Auftragnehmerin so lange aufbewahrt, wie dies zur Einhaltung der geltenden Gesetze notwendig ist. Personenbezogene Daten werden gelöscht und Protokolle anonymisiert, sobald diese nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Aufbewahrungsfristen.
10.7. Gemäß § 17 DSGVO hat der/die Auftraggeber:in jederzeit das Recht, von der Auftragnehmerin, die Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen. Wenn der/die Auftraggeber:in den Verdacht hegt, dass die Verarbeitung der Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, so steht es der/dem Auftraggeber:in frei, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
- Schlussbestimmungen
11.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
11.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.3. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für den Bezirk Baden jeweils sachlich zuständigen Gerichts ausdrücklich vereinbart.
11.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Stand: 17.07.2023